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Effekte auf die Umgebung

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Solar

Für die Effekte umfangreicher Solarparks auf die Umgebung gibt es keinen gesetzlich abgesteckten Rahmen. Provinzen oder Gemeinden können im Rahmen ihrer Politik Richtlinien aufstellen, welche von Solarparks erfüllt werden müssen. Dabei geht es beispielsweise um die Effekte von Solarprojekten auf ökologische Werte, Flächennutzung und den Boden.

Lärm

Bosch & van Rijn führt unter Einsatz eines spezialisierten Softwarepaketes akustische Studien für Windprojekte durch. Wir ermitteln dabei, ob eine geplante Windkraftanlage oder ein geplanter Windpark die nationalen Grenzwerte für die Lärmemission erfüllt und ob ggf. emissionssenkende Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Einhaltung dieser Grenzwerte zu gewährleisten.

Für jede Windkraftanlage und jeden Windpark gilt, dass die nationalen Grenzwerte für die Lärmemission 47 dB Lden und 41 dB Lnight eingehalten werden müssen. Lden steht für „Level day, evening, night“, zu Deutsch, für den zeitlich gewogenen Mittelwert für Lärmemissionen tagsüber, abends und nachts. Abends gilt eine Bereinigung von +5 dB, nachts eine Bereinigung von +10 dB. Auch für niedrigfrequenten Lärm gilt, dass diese Grenzwerte einzuhalten sind. Die Grenzwerte von 47 dB Lden und 41 dB Lnight sind Abwägungen zwischen dem Raum für eine Aktivität und einer Begrenzung der Störung von Anwohnern.

Zusätzlich zu den Studien für geplante Windkraftanlagen kann Bosch & van Rijn auch für bestehende Windkraftanlagen akustische Studien (in den Niederlanden auch „emissietermonderzoek“ genannt) durchführen. Durch die Verwendung von Informationen zu Produktionsdaten, Windgeschwindigkeiten, Windrichtung und Emissionsintensität kann Bosch & van Rijn berechnen, ob die 47 dB Lden und 41 dB Lnight bei lärmempfindlichen Objekten eingehalten werden.

Schattenwurf

Die sich bewegenden Rotorblätter einer Windkraftanlage können in nahegelegenen Wohnhäusern für störenden Schattenwurf sorgen. Der gesetzliche Grenzwert für die erlaubte Schattenwurfdauer bei schattenempfindlichen Objekten ist nicht unbedingt selbsterklärend. Durchschnittlich darf an nicht mehr als 17 Tagen pro Jahr 20 Minuten am Tag Schattenwurf auftreten. Um mit diesem Grenzwert rechnen zu können, gehen wir der Einfachheit halber davon aus, dass die maximale Dauer des Schattenwurfs pro Jahr maximal 5 Stunden und 40 Minuten betragen darf. In der Praxis ist dieser berechnete Grenzwert strikter als der gesetzlich festgelegte Grenzwert.

Bosch & van Rijn führt unter Einsatz eines spezialisierten Softwarepaketes Schattenwurfstudien für Windprojekte durch.  Hierdurch können wir geplante Windkraftanlagen oder Windparks hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte für Schattenwurf prüfen. Mit dieser Untersuchung können wir darüber hinaus prüfen, ob und zu welchen Zeiten Windkraftanlagen vorübergehend in den Stillstand versetzt werden müssen, um zu gewährleisten, dass der geltende Grenzwert nicht überschritten wird.  In der Steuerungssoftware von Windkraftanlagen ist eine entsprechende Stillstandsfunktion integriert. Die Software schaltet die Anlage nur in den Fällen aus, in denen auch tatsächlich Schattenwurf auftritt.

Wir können zusätzlich zur Überprüfung der Einhaltung des gesetzlichen Grenzwertes auf Anfrage auch die Dauer des Schattenwurfs für nahe gelegene Objekte vorhersagen.

Externe Sicherheit

Eine Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen schützt Personen, risikobehaftete Anlagen und Infrastruktur gegen potenzielle Risiken von Windkraftanlagen. Das ortsgebundene, von einer Windkraftanlage ausgehende Risiko für ein außerhalb der Anlage gelegenes gefährdetes Objekt darf pro Jahr nicht höher sein als 10-6, und für ein eingeschränkt gefährdetes Objekt nicht über 10-5 pro Jahr liegen. Für risikobehaftete Anlagen gilt, dass die Zunahme der katastrophalen Ausfallhäufigkeit entsprechend der Bestimmungen im Handbuch Risikogebietseinteilung Windkraftanlagen (Handboek Risicozonering Windturbines) nicht um mehr als 10% steigen darf. Für Rohrleitungen wurden von Gasunie strenge Vorschriften formuliert und für Fernverkehrsstraßen hat das Wasserwirtschaftsamt (Rijkswaterstaat) einzuhaltende Grenzwerte festgelegt.

Bosch & van Rijn führt Sicherheitsstudien durch, um bestimmen zu können, ob die Risiken für Mensch und Infrastruktur im akzeptablen Bereich liegen. Zu diesem Zweck hat Bosch & van Rijn ein eigenes Rechenmodell entwickelt, mit dem für jeden Standort und Anlagentyp berechnet werden kann:

  • Welcher Abstand zu Objekten einzuhalten ist (Gasleitung, Büro, Transportroute, etc.).
  • Was die für die Windkraftanlage spezifischen Risikokonturen sind (z. B. 10-5 und 10-6 Kontur).
  • Wie hoch die Trefferwahrscheinlichkeit für eine nahegelegene Anlage oder ein nahegelegenes Gebäude ist.
  • Wie hoch das personenbezogene Risiko (PR), Individuelle-Passanten-Risiko (IPR) und Gesellschaftliche Risiko (MR) ist.

Die Kombination aus rechentechnischer Expertise und juristischem sowie planerischem Sachverstand ermöglicht es uns, Risiken zu berechnen, zu interpretieren und bei Bedarf passende Lösungen zu erarbeiten.

Ökologie

Das niederländische Naturschutzgesetz dient dem Schutz der Naturgebiete sowie der Pflanzen- und Tierarten des Landes. Es wird im Allgemeinen zwischen Gebietsschutz und Artenschutz unterschieden. Die Provinzen bestimmen die Umweltpolitik und sind für die Vergabe von Genehmigungen und Freistellungen verantwortlich.

Eine Windkraftanlage oder ein Windpark wirkt sich sowohl während der Errichtungsphase als auch während der Gebrauchsphase auf das ökologische System aus. Die während der Errichtungsphase auftretenden Effekte sind häufig vorübergehender Natur und meist gut zu beheben. In der Gebrauchsphase sind als zentrale ökologische Effekte in erster Linie Kollisionen mit Vögeln und Fledermäusen zu verzeichnen, auch Vogel- und Fledermausschlag genannt.

 

Im Rahmen der Errichtung einer Windkraftanlage oder eines Windparks ist eine Umweltprüfung durchzuführen. Die Komplexität und der Umfang einer solchen Studie sind projektabhängig. Bosch & van Rijn verfügt über ausreichend Expertise, um ökologische Studien einschätzen und in Umweltverträglichkeitsberichten verarbeiten zu können.

 

Landschaft

Ein Windpark oder Solarenergieprojekt wirkt sich nicht unwesentlich darauf aus, wie eine Landschaft von den Bürgern erlebt wird. Häufig haben Provinzen oder Gemeinden Richtlinien in Bezug auf die landschaftliche Einbettung eines Wind- oder Solarparks formuliert.

Mit unserer umfassenden Erfahrung im Bereich Projektentwicklung sind wir in der Lage, eine landschaftliche Beurteilung für Wind- und Solarparks vorzunehmen. Sollten die Effekte auf die Landschaft komplex sein, dann ziehen wir einen Landschaftsarchitekten hinzu. Bosch & van Rijn hat ein Visualisierungs-Tool entwickelt, mit dem zukünftige Wind- oder Solarparks in Virtual Reality dargestellt und erlebt werden können. Diese Visualisierungen verwenden wir auch bei der Beurteilung der landschaftlichen Effekte.

Sonstige Effekte

Auch andere Effekte sind möglich. Die Zunahme an befestigten Flächen wirkt sich beispielsweise auf das Wasser aus. Zwischen den unterschiedlichen Provinzen, Gemeinden und  Wasserbehörden gibt es Unterschiede bezüglich der Anwendung von Zusatzregeln und zusätzlichen Genehmigungen.

Auch die Bodenbeschaffenheit kann beeinflusst werden, da Bodenarbeiten durchgeführt werden oder der Boden von Solarmodulen überschattet wird. Der Einfluss auf die Bodenqualität durch die Errichtung eines Windparks ist im Allgemeinen vernachlässigbar.

Es kann sein, dass am Standort eines zukünftigen Wind- oder Solarparks archäologische Funde prognostiziert werden. Nur in solchen Fällen, in denen Funde archäologischer Werte zu erwarten sind, muss der Standort vor dem ersten Spatenstich für den Wind- oder Solarpark erst archäologisch untersucht werden.

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